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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - L 16 KR 7/01   

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https://dejure.org/2001,14526
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - L 16 KR 7/01 (https://dejure.org/2001,14526)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.04.2001 - L 16 KR 7/01 (https://dejure.org/2001,14526)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. April 2001 - L 16 KR 7/01 (https://dejure.org/2001,14526)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 14/92

    Operation - Psychische Störung - Kostenersatz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - L 16 KR 7/01
    Krankheit ist i.S.d. gesetzlichen Krankenversicherung ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der die Notwendigkeit einer ärztlichen Heilbehandlung oder zugleich oder allein Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 14; Wagner in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung und Pflegeversicherung, Rdn. 4 zu § 27 SGB V).

    Die Möglichkeit der günstigen Beeinflussung der psychischen Störung durch die Brustoperation begründet die Leistungspflicht der Beklagten insoweit jedoch nicht, weil sie nur solche Krankenbehandlungsmaßnahmen schuldet, die unmittelbar an der eigentlichen Krankheit ansetzen (BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 5; SozR 3-2200 § 182 Nr. 14).

    Anderenfalls wäre bei psychischer Fixierung auf gewünschte äußere Veränderungen eine Grenzziehung hinsichtlich der Verpflichtung der Krankenkasse zur Übernahme kostspieliger Schönheitsoperationen kaum möglich und zum anderen könnten unabsehbare Folgekosten auf die Krankenkassen zukommen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 14).

  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - L 16 KR 7/01
    Die vertragsärztliche Verordnung der streitigen Operation, die ohnehin auf das Genehmigungserfordernis seitens der Krankenkasse verwiesen hat, begründet den Anspruch der Klägerin nicht, weil die entsprechende Krankenhausbehandlung zu den Leistungen zählt, deren Bewilligung außer in Notfällen der Krankenkasse vorbehalten ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 5).

    Die Möglichkeit der günstigen Beeinflussung der psychischen Störung durch die Brustoperation begründet die Leistungspflicht der Beklagten insoweit jedoch nicht, weil sie nur solche Krankenbehandlungsmaßnahmen schuldet, die unmittelbar an der eigentlichen Krankheit ansetzen (BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 5; SozR 3-2200 § 182 Nr. 14).

    Diese Anomalie selbst begründet, wie bereits dargelegt, keine Behandlungsbedürftigkeit, so dass die Behebung der Anomalie nur mittelbar der Einwirkung auf anderweitige Krankheitsbilder dient, wofür die Krankenkassen aber schon aus Gründen der Rechtssicherheit nicht einzustehen haben (vgl. BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 5).

  • SG Leipzig, 15.02.2007 - S 8 KR 369/05

    Kostenübernahme der Krankenversicherung für Brustverkleinerungsoperation

    Etwaige Krankenbehandlungsmaßnahmen haben vielmehr unmittelbar an der eigentlichen Krankheit anzusetzen, d. h. es greifen dann vorrangig Mittel der Psychiatrie bzw. Psychotherapie (wie hier: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.04.2001, Az: L 16 KR 7/01; SG Leipzig a.a.O.).
  • SG Leipzig, 04.05.2006 - S 8 KR 227/03

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für

    Etwaige Krankenbehandlungsmaßnahmen haben vielmehr unmittelbar an der eigentlichen Krankheit anzusetzen, d. h. hier greifen vorrangig Mittel der Psychiatrie bzw. Psychotherapie (wie hier: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.04.2001, Az: L 16 KR 7/01; SG Leipzig a.a.O.).
  • SG Leipzig, 09.05.2005 - S 8 KR 49/03

    Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine

    Etwaige Krankenbehandlungsmaßnahmen haben vielmehr unmittelbar an der eigentlichen Krankheit anzusetzen, d.h. hier greifen vorrangig Mittel der Psychiatrie bzw. Psychotherapie (wie hier: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.04.2001, Az: L 16 KR 7/01).
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